Die Anwendung einer mehrstufigen Tarifstruktur für die Zähler, die nicht auf die Sommerzeit aktualisiert werden, sieht wie folgt aus:
November–März: 07:00-18:00 Uhr Tag; 18:00-23:00 Uhr Spitze; 23:00-07:00 Uhr Nacht
April–Oktober: 06:00-17:00 Tag, 17:00-22:00 Uhr Spitze; 22:00-06:00 Uhr Nacht.
Die Anwendung einer mehrstufigen Tarifstruktur für die Zähler, die auf die Sommerzeit aktualisiert werden, sieht wie folgt aus:
06:00-17:00 Tag; 17:00-22:00 Uhr Spitze; 22:00-06:00 Uhr Nacht.
Kapazitätsgebühr: Monatliche Gebühr pro kW, basierend auf dem im Vertrag angegebenen „Vertragsstrom“, die Kunden mit zweistufigem Tarif berechnet wird, die an das Verteilsystem angeschlossen sind.
Überkapazitätsgebühr: monatliche Gebühr, berechnet pro kW für die Leistungsmenge, die über den vertraglich vereinbarten Leistung angegebenen „Vertragsstrom“ hinausgeht und Kunden mit zweistufigem Tarif berechnet wird, die an das Verteilsystem angeschlossen sind.
Zweistufiger Tarif: Tarifstufe, die für die „Verteilgebühr über der Menge des aktiven Energieflusses (kWh), die aus dem Verteilernetz bezogen oder ins Verteilernetz eingespeist wird“ zuzüglich der Kapazitätsgebühr in kW wie im Verbindungsvertrag angegeben und der Überkapazitätsgebühr für Stromlieferungen (in kW) über den „Vertragsstrom“ hinaus.
Einstufiger Tarif: Tarifstufe, die nur für die Verteilungsgebühr über den Betrag des aktiven Energieflusses (kWh), der aus dem Verteilernetz bezogen oder in das Verteilernetz eingespeist wird, erhoben wird.
*Der aktive Energiepreis ist nicht in der Tabelle enthalten, da der Preis zwischen Verbraucher und Lieferant festgelegt wird.
Berechnung der Stromrechnung:
[(Verbrauch (kWh) x Aktiver Energiepreis* (TRYcent/kWh)) + (Verbrauch (kWh) x Verteilungsgebühr (TRYcent/kWh))] x 1,20***
Aktiver Energiepreis*: Die Verbraucher können entweder Strom bei den beauftragten Versorgungsunternehmen zu den in der Tabelle angegebenen Preisen oder zu den Preisen kaufen, die bilateral mit den privaten Stromversorgern festgelegt wurden.
**MEHRWERTSTEUER: 10 % für den Haushalt und 20 % für Sonstiges.
Quelle: Energie Markt Aufsichtsbehörde (EMRA)
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