In Türkiye gibt es vier Arten von speziellen Investitionszonen:
1. Technologieentwicklungszonen – Technoparks
Technologieentwicklungszonen (TEZ) sind Gebiete, in denen F&E-Initiativen gefördert werden, außerdem sollen Sie Investitionen im Hochtechnologiesektor anziehen. Derzeit gibt es 101 TEZ, von denen 87 voll betriebsfähig sind. Weitere 14 wurden bereits genehmigt und befinden sich im Bau.
- Aus Softwareentwicklungen, F&E sowie Designaktivitäten erzielte Gewinne sind bis zum 31. Dezember 2028 von Einkommens- und Körperschaftsteuern befreit.
- Verkäufe von Anwendungssoftware, die ausschließlich in Technologieentwicklungszonen produziert wurde, sind bis zum 31. Dezember 2028 von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Initiative umfasst eine Reihe von Software-Kategorien, beispielsweise Software für Systemverwaltung, Datenverwaltung, Geschäftsanwendungen unterschiedlicher Geschäftsbereiche, Internet, Mobilfunk und militärische Befehls- und Kontrollsysteme.
- Gehälter von F&E-, Design- und Supportmitarbeitern, die in der Zone tätig sind, bleiben bis zum 31. Dezember 2028 von allen Steuern befreit. Die Steuerbefreiung für Hilfspersonal ist jedoch auf 10 % des gesamten F&E-Personals begrenzt.
- Investitionen für die Produktion von technologischen Produkten, die auf Grundlage der F&E-Projekte in der Zone entwickelt werden, können in der TEZ vorgenommen werden, sofern die Betreiberfirma dies als angemessen einstuft und sie vom Ministerium für Industrie und Technologie zugelassen werden.
- 50 % des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsabgaben werden bis zum 31.12.2028 vom Staat übernommen.
- Im Rahmen der F&E-, Design- und Softwareentwicklungsprojekte sind importierte Produkte von Zöllen und entsprechende Dokumente von der Stempelsteuer befreit.
2. Organisierte Industriezonen
Organisierte Industriezonen (OIZ) ermöglichen es Unternehmen, in einem investorenfreundlichen Umfeld mit fertiger Infrastruktur und sozialen Einrichtungen zu operieren. Die bereitgestellte vorhandene Infrastruktur in OIZs umfasst Straßen, Wasser-, Gas- und Stromversorgung, Kommunikationsnetze, Abfallbeseitigung und weitere Serviceleistungen.
Es gibt 392 OIZ in 81 Provinzen – 274 sind bereits in Betrieb, während sich die restlichen 118 derzeit landesweit im Bau befinden. Darüber hinaus produzieren mehr als 67.000 Unternehmen in über 32.000 Parzellen, und die OIZ beschäftigen über 2 Millionen Mitarbeiter.
Für Investoren, die in den OIZ tätig sind, ergeben sich zusätzlich zum Anreizsystem der Türkei (allgemeine Investitionsanreize, Anreize für Großinvestitionen, regionale Investitionsanreize, strategische Investitionsanreize, Anreize für Beschäftigung, F&E-Unterstützung usw.) ggf. folgende Vorteile:
- Keine Mehrwertsteuer auf Grundstückserwerb
- Befreiung von der Grundsteuer für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Bau der Anlage
- Reduzierte Wasser-, Gas- und Telekommunikationskosten
- Keine Steuer auf die Zusammenlegung bzw. Teilung von Grundstücken
- Befreiung von der Gemeindesteuer für den Bau und den Betrieb der Anlage
- Befreiung von der Gemeindesteuer auf Feststoffabfälle, wenn die OIZ nicht an die kommunale Entsorgung angeschlossen ist
3. Freihandelszonen
Freihandelszonen (FZ) sind spezielle Gebiete, die zwar innerhalb der politischen Landesgrenzen, aber außerhalb des Zollbereichs der Türkei liegen. Zweck dieser Zonen ist die Steigerung von exportorientierten Investitionen. Rechtliche und administrative Bestimmungen in Bezug auf geschäftliche, finanzielle und wirtschaftliche Aspekte, die im Zollgebiet der Türkei gelten, werden in Freihandelszonen entweder nur eingeschränkt angewendet oder entfallen ganz.
Es gibt in Türkiye 19 FZ mit Zugang zu den Märkten der EU und des Nahen Ostens. 18 davon sind bereits in Betrieb, 1 wird zurzeit eingerichtet. Die FZ bieten eine strategische Lage nahe der Häfen am Mittelmeer, Ägäischen Meer und Schwarzen Meer mit leichtem Zugang zu internationalen Handelswegen.
- 100 Prozent Befreiung von Zöllen und diversen anderen Abgaben
- 100 Prozent Befreiung von Körperschaftsteuer für produzierende Unternehmen
- 100 Prozent Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt.) und Sonderverbrauchsteuer
- 100 Prozent Befreiung von der Stempelsteuer für die entsprechenden Dokumente
- 100 Prozent Befreiung von der Immobiliensteuer
- 100 Prozent Befreiung von der Einkommens- und Unternehmenssteuer für bestimmte Logistikdienstleistungen, die in den FZ angeboten werden, sofern diese exportorientiert sind
- 100 Prozent Befreiung von der Einkommensteuer für Beschäftigte (für Unternehmen, die mindestens 85 Prozent des FOB-Werts der von ihnen in den Freihandelszonen produzierten Güter exportieren)
- Güter können auf unbefristete Zeit in den Freihandelszonen verbleiben.
- Unternehmen können Gewinne aus den Freihandelszonen ungehindert und ohne Einschränkungen ins Ausland oder in die Türkei abführen
- Befreiung von Eigentumsurkundengebühren beim Verkauf und Erwerb von Immobilien
- Befreiung von der Mehrwertsteuer während der Bau-, Konzeptions-, Ansiedlungs- und Genehmigungsphase
- Vorhandene Infrastruktur befreit von Mehrwertsteuer und anderen Steuern
- Importgenehmigung für gebrauchte Maschinen aus zweiter Hand
4. Industriezonen
Industriezonen (IZ) sind spezialisierte Gebiete, die die globale Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Wirtschaft verbessern, den Technologietransfer erleichtern, die Produktion und die Beschäftigung ankurbeln, den internationalen Kapitalzufluss beschleunigen und Industriegebiete schaffen, die für Großinvestitionen geeignet sind, insbesondere im Hinblick auf die Produktionskosten. Die IZ bieten ein optimales Investitionsumfeld für groß angelegte und integrierte Investitionen bieten und haben aufgrund der vereinfachten bürokratischen Verfahren, die Investoren und regionalen Verwaltungen zur Verfügung stehen, an Attraktivität gewonnen. Gegenwärtig gibt es 40 IZ in verschiedenen Regionen.
- Anspruch auf Dienstbarkeitsrechte.
- Förderungswürdigkeit für öffentliche Investitionen aus dem Haushalt des Ministeriums für Industrie und Technologie (MoIT).
- Das MoIT oder die Betreibergesellschaft ist die maßgebliche Stelle für die Antragstellung.
- Beschleunigung und Vereinfachung der bürokratischen Verfahren für Investoren.
- Schaffung eines investitionsfördernden Umfelds für Spitzentechnologie.
- Dienstbarkeitsrechte können zu deutlich niedrigeren Tarifen gewährt werden, die 8- bis 10-mal günstiger sind als die Tarife, die für Grundstücke des Schatzamtes außerhalb der IZ angeboten werden.
- Der Präsident kann zusätzliche Anreize genehmigen.
- 100 Prozent Befreiung von Zöllen und diversen anderen Abgaben
- 100 Prozent Befreiung von Körperschaftsteuer für produzierende Unternehmen
- 100 Prozent Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt.) und Sonderverbrauchsteuer
- 100 Prozent Befreiung von der Stempelsteuer für die entsprechenden Dokumente
- 100 Prozent Befreiung von der Immobiliensteuer
- 100 Prozent Befreiung von der Einkommens- und Unternehmenssteuer für bestimmte Logistikdienstleistungen, die in den FZ angeboten werden, sofern diese exportorientiert sind
- 100 Prozent Befreiung von der Einkommensteuer für Beschäftigte (für Unternehmen, die mindestens 85 Prozent des FOB-Werts der von ihnen in den Freihandelszonen produzierten Güter exportieren)
- Güter können auf unbefristete Zeit in den Freihandelszonen verbleiben.
- Unternehmen können Gewinne aus den Freihandelszonen ungehindert und ohne Einschränkungen ins Ausland oder in die Türkei abführen
- Befreiung von Eigentumsurkundengebühren beim Verkauf und Erwerb von Immobilien
- Befreiung von der Mehrwertsteuer während der Bau-, Konzeptions-, Ansiedlungs- und Genehmigungsphase
- Vorhandene Infrastruktur befreit von Mehrwertsteuer und anderen Steuern
- Importgenehmigung für gebrauchte Maschinen aus zweiter Hand