Türkiye hat einen der wettbewerbsfähigsten Körperschaftsteuersätze unter den OECD-Mitgliedsländern. Die türkische Körperschaftsteuergesetzgebung besteht aus deutlich klaren, objektiven und harmonisierten Bestimmungen, die den internationalen Standards entsprechen. Die türkische Steuergesetzgebung kann in drei Hauptbereiche eingeteilt werden:
1. Einkommenssteuer
Die türkische Steuergesetzgebung umfasst zwei Haupteinkommenssteuern, die persönliche Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer.
1.1. Persönliche Einkommensteuer
Das Einkommen von realen Personen unterliegt der Einkommensteuer. Das Einkommen ist definiert als der Nettobetrag aller Einnahmen, die eine Person innerhalb eines einzelnen Kalenderjahres erzielt. Das Einkommen einer Person kann aus einem oder mehreren der folgenden Einkommenselemente bestehen:
Agrikulturelle Profite
Unternehmensprofite
Löhne und Gehälte
Einkommen aus selbständiger Arbeit
Einkommen aus Mieteinnahmen
Einkommen aus beweglicher Miete
Anderes Einkommen
Der türkische Einkommensteuertarif ist progressiv, d. h., die Steuersätze steigen mit zunehmendem Einkommen. Die individuellen Einkommensteuersätze variieren zwischen 15 % und 40 %. Die für 2024 geltenden individuellen Einkommensteuersätze lauten wie folgt:
Einkommensteuerklassen für Erwerbstätige
Zu versteuerndes Einkommen (TRY) |
Steuer am unteren Ende (TRY) |
Steuer auf Überschuss (%) |
Unteres Ende |
Oberes Ende |
0 | 110,000 | - | 15 |
110,001
| 230,000 | 16,500 | 20 |
230,001
| 870,000 | 40,500 | 27 |
870,001
| 3,000,000 | 213,300 | 35 |
3,000,001
| - | 958,800 | 40
|
Löhne bis zum Mindestlohn unterliegen nicht der Einkommensteuer und der Stempelsteuer. Dies gilt auch für das tägliche Essens- und Beförderungsgeld, die für 2023 auf 110 TRY bzw. 56 TRY festgesetzt wurden.
Einkommensteuerklassen für Nicht-Erwerbstätige
Zu versteuerndes Einkommen (TRY) |
Steuer am unteren Ende (TRY) |
Steuer auf
Überschuss (%) |
Unteres Ende |
Oberes Ende |
0 | 110,000 | - | 15 |
110,001
| 230,000 | 16,500 | 20 |
230,001
| 580,000 | 40,500 | 27 |
580,001
| 3,000,000 | 135,900 | 35 |
3,000,001
| - | 982,000 | 40
|
Beispiele:
Ausgehend von einem jährlich zu versteuerndes Arbeitseinkommen von 300.000 TRY wären folgende Steuerbeträge zu zahlen:
Unteres Ende (TRY) |
Oberes Ende (TRY) |
Steuersatz (%) |
Berechnung |
Steuerbetrag
(TRY) |
0 | 110,000 | 15 | 110,000 * 0.15 | 16,500.00 |
110,001
| 230,000 | 20 | (230,000 - 110,001) * 0.20 | 24,000.00 |
230,001
| 300,000 | 27 | (300,000 - 230,001) * 0.27 | 18,900.00 |
Gesamtsteuerbetrag | 59,400.00 |
Mindestlohn-Steuerbefreiung* | 35,305.13
|
Payable
Zu zahlender Steuerbetrag | 24,094.89 |
*Für das Jahr 2024 beträgt die jährliche Mindestlohn-Steuerbefreiung 35.305,13 TRY und gilt für alle Einkünfte aus Erwerbstätigkeit.
1.2. Körperschaftssteuer (CIT)
Wenn die im Einkommensteuergesetz genannten Einkommensbestandteile von Körperschaften erzielt werden, erfolgt die Besteuerung für die juristischen Personen dieser Körperschaften. Die per Gesetz festgelegten Zahler von Körperschaftsteuern sind:
Kapitalgesellschaften
Genossenschaften
Staatliche Wirtschaftsunternehmen
Wirtschaftsunternehmen im besitz von Vereinen und Stiftungen
Gemischte Gesellschaften
Der Körperschaftssteuersatz in Türkiye für allgemeine Unternehmenseinkünfte ist 25 %. Für Banken und Finanzinstitutionen wie elektronische Zahlungs- und Geldinstitute, zugelassene Deviseninstitute, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Kapitalmarktinstitutionen, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften sowie Pensionsgesellschaften gilt jedoch ein Steuersatz von 30 %. Darüber hinaus profitieren Exporteure von einem ermäßigten Körperschaftssteuersatz von 5 % für ihre Exporteinnahmen.
2. Steuern auf Ausgaben
2.1. Mehrwertsteuer (MwSt.)
Die allgemein angewandten Mehrwertsteuersätze betragen 1%, 10% und 20%. Gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche und unabhängige professionelle Waren und Dienstleistungen, in das Land eingeführte Waren und Dienstleistungen sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen aufgrund anderer Tätigkeiten unterliegen der Mehrwertsteuer.
2.2. Sonderverbrauchssteuer (SCT)
Vier Hauptproduktgruppen unterliegen der SCT zu unterschiedlichen Steuersätzen:
- Erdölprodukte, Erdgas, Schmieröl, Lösungsmittel und Derivate von Lösungsmitteln
- Automobile und andere Fahrzeuge, Motorräder, Flugzeuge, Hubschrauber, Yachten
- Tabak und Tabakerzeugnisse, alkoholische Getränke
- Luxusprodukte
Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, die auf jede Lieferung angewendet wird, wird die SCT nur einmal berechnet.
2.3. Bank- und Versicherungstransaktionssteuer
Transaktionen von Banken und Versicherungsunternehmen bleiben von der Mehrwertsteuer befreit, unterliegen jedoch einer Bank- und Versicherungstransaktionssteuer. Diese Steuer gilt für Einkünfte von Banken, wie z. B. Darlehenszinsen. Der allgemeine Steuersatz beträgt 10 %, allerdings werden bestimmte Transaktionen, wie z. B. Verbraucherkredite, ab Juli 2023 mit 15 % besteuert. Außerdem werden Zinsen auf Interbankeinlagen mit einem niedrigeren Satz von 1 % besteuert. Für den Verkauf von Fremdwährungen wurde eine Steuer von 0,2 % eingeführt.
2.4. Stempelsteuer
Die Stempelsteuer gilt für eine Vielzahl von Dokumenten, einschließlich Verträgen, zu zahlende Schuldverschreibungen, Kapitaleinlagen, Akkreditive, Garantieerklärungen, Abschlüsse und Gehaltsabrechnungen. Die Stempelsteuer wird als Prozentsatz des Wertes des Dokuments zu Sätzen zwischen 0,189 % und 0,948 % oder für einige Dokumente als Festpreis (ein im Voraus festgelegter Preis) erhoben.
3. Vermögenssteuer
Es gibt drei Arten von Vermögenssteuern:
- Grundsteuer
- Kfz-Steuer
-
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Grundsteuer wird auf Gebäude, Wohnungen und Grundstücke in Türkiye zu einem Satz von 0,1 % bis 0,6 % erhoben, während der Beitrag zur Erhaltung von unbeweglichem Kulturgut 10 % dieser Grundsteuer ausmacht. Kfz-Steuern werden pro Jahr als Festbetrag erhoben, der je nach Alter und Motorleistung der Fahrzeuge variiert. Erbschafts- und Schenkungssteuern werden in Höhe von 1 % bis 30 % erhoben.